Reform des Bereuungsrechtes

Jetzt schon?

Die letzte große Reform gab es 1992.

Und noch immer begegne ich in meinem beruflichen Alltag  Mitarbeitern von Behörden in muffigen Amtsstuben, Vermietern, Angehörigen, und leider auch immer wieder Ärzten, die in den von Betreuung betroffenen Menschen immer noch ein Mündel sehen.

Die Reform von 1992 ist bei beruflich damit befassten Menschen noch nicht angekommen, von der Masse in unserer Gesellschaft ganz zu schweigen!

Und jetzt soll dieser unklare Brei schon wieder in neue Schläuche umgefüllt werden? Kann das gelingen, was kann dabei herauskommen?

Wie soll der Same der Reform 2023 in diesem sumpfigen Grund aufgehen?

Vorreiter in Sachen Inklusion

Im Bereich Bildung und Teilhabe ergeht es der Inklusion (Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention), in die die Reform eingebettet gesehen werden muss,  ähnlich. Alter Wein in neue Schläuche - überholte Ansichten in neuer Verkleidung.

Tatsächlich sehe ich aber in der Reform 2023 eine mögliche Speerspitze, die der Inklusion insgesamt neuen Schwung in alle gesellschaftlichen Ebenen hinein geben kann, da Betreuung über die Arbeit der Betreuer in alle Winkel unseres Lebens hinein verflochten ist.

Auf die Spitze formuliert: In einer wirklich inklusiven Gesellschaft würde es keine Betreuer geben. Betreuung ist ein Instrument zum Nachteilsausgleich für fehlende Teilhabe, einer zunehmend komplexer werdenden Lebenswelt und mangelndem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vorrangige Aufgabe für Betreuer

Neben den originären Aufgaben (Unterstützung der von Betreuung betroffenen Menschen in den übertragenen Aufgabenkreisen) kommt uns Betreuern mit der Reform 2023 die herausragende Aufgabe zu, Träger und Vermittler dieses neuen Verständnisses in die Gesellschaft hinein zu sein. 

Links

Mitgefühl! An diesem Ort kann es erfahren werden:

  • http://dagmarsminde.dk/
  • https://www.dokumentarfilm.info/index.php/dok-aktuelles/1130-mitgefuehl-dokumentarfilm-ueber-wuerde-in-der-pflege.html